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NORMEN & RICHTLINIEN

Allgemeine Anforderungen - PSA-Verordnung

Die Verordnung 2016/425 (ehemals Produktrichtlinie 89/686/EWG) regelt die Beschaffenheit von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und deren Inverkehrbringung innerhalb der EU. Ergänzend legt die Richtlinie 89/659/EWG eine Risiko Analyse und Bewertung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitsgeber fest und verpflichtet Ihn zur Bereitstellung passender PSA am Arbeitsplatz.

Je nach Arbeitsplatz sind unterschiedliche Gefahrenpotentiale gegeben. Um gerecht schützen zu können, muss PSA den situativen Anforderungen am Arbeitsplatz entsprechen. Zur Unterscheidung Ihrer Schutzgerade unterteilt die Verordnung 2016/425 das Risiko am Arbeitsplatz in drei Kategorien:

Kategorie 1:

PSA einfache Ausführung

Nur für minimale Risiken

Minimale Risiken sind gegeben, wenn bei den auszuführenden Arbeiten keine oder nur geringe oberflächliche mechanische Verletzungen möglich sind.

Arbeitshandschuhe einer einfachen Ausführung zum Schutz gegen minimale Risiken sind z.B. Haushaltshandschuh oder Baumwollhandschuhe. Diese Handschuhe dürfen vom Hersteller eigenständig getestet und eingestuft werden.

Kategorie 2:

PSA mittlere Ausführung

Nur für mittlere Risiken

Es wird von mittleren Risiken gesprochen, wenn eine tatsächliche Gefahr einer Verletzung besteht.

Arbeitshandschuhe zum Schutz vor mittlere Risiken sind z.B. Montage Handschuhe - für allgemeine Arbeiten mit einer guten Abrieb-, Schnitt-, Weiterreiß- und Durchstichfestigkeit. Diese Handschuhe müssen von einer unabhängigen akkreditieren Zertifizierungsstelle ("Notified Body") geprüft und zertifiziert werden. Die akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilt die Erlaubnis einer CE-Kennzeichnung. Name und Adresse der akkreditierten Zertifizierungsstelle muss, in der bei den Arbeitshandschuh beigefügten Bedienungsanleitung, angegeben werden.

Kategorie 3:

PSA komplexe Ausführung

Nur für komplexe Risiken

Tödliche oder irreversible Risiken bestehen, wenn bei den ausführenden Arbeiten eine potentielle Lebensbedrohung besteht. Alle Arbeiten mit dem Umgang von kontaminierten Materialen, aggressiven chemischen Gemischen, Brandbekämpfung oder Schweißen.

Arbeitshandschuhe zum Schutz gegen tödliche oder irreversible Risiken sind z.B. Chemikalienschutzhandschuhe. Auch diese Arbeitshandschuhe müssen von einer unabhängigen akkreditieren Zertifizierungsstelle ("Notified Body") geprüft und zertifiziert werden. Zusätzlich wird von der unabhängigen Zertifizierungsstelle der Produktionsprozess und das Produkt auf seine Homogenität sowie auf eine einheitliche Qualität des Endproduktes überprüft und überwacht. Jede akkreditierte Zertifizierungsstelle besitzt eine eigenständige, zuordnungsfähige ID-Nummer. Die Stelle, die die Produktion überwacht, ist neben der CE-Kennzeichnung durch Ihre ID-Nummer angegeben (in unserem Beispiel: 0321).

Arbeitshandschuhe